Inhaltsverzeichnis
1. | Vorbemerkungen |
2. | Begriffsabgrenzungen zu Foggingschäden als Bauschäden / Baumängel |
3. | Fogging als Gefahr |
4. | Die Ursachen für Foggingschäden |
5. | Mögliche Erkrankungen |
6. | Unser Leistungen und die Kosten |
7. | Schadenersatzansprüche |
8. | Referenzobjekte des Sachverständigen |
the magic dust - Der schwarze Nebel
1. Vorbemerkungen
Gutachten zu Foggingbefall zeigen die Ursachen auf zu:
Das Gutachten sollte beinhalten:
Gutachten zu Foggingbefall sind die Grundlage:
2. Begriffsabgrenzungen
Fogging gilt bis heute noch als Phänomen. Unter Fogging versteht man plötzlich auftretende schwarze Flecken und rußähnliche, schwarzgraue und ölig schmierige Ablagerungen auf Tapeten, Fensterrahmen, Gardinen, Steckdosen, Lichtschaltern, Fliesen und/oder Einrichtungsgegenständen. Es handelt sich nicht um normale Verschmutzungen, die im Laufe mehrerer Jahre entstehen. Die Ablagerungen entstehen plötzlich, innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen. Oft verschwinden die Ablagerungen im Sommer und kommen manchmal im nächsten Winter wieder.
3. Fogging als Gefahr
Ein Foggingschaden/-Befall ist nur bedingt eine Gefahr. Ein plötzlich auftretender Foggingschaden führt zu keinen Schäden an Ihrer Gesundheit. Die Gefahr, die vom einem Foggingschaden ausgeht, ist materieller Art. Sie kann, wenn Sie Mieter in einer Wohnung sind, Ihren "Geldbeutel/Familienbudget" oder auch die Ihres Vermieters durch die Kosten der Beseitigung des Befalls ggf. sehr belasten, heißt, die Sanierung kann unter Umständen sehr teuer werden.
Ein Foggingschaden kann ein Schaden in mehrfacher Hinsicht sein. Er stellt immer die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand dar. Diese Ist-Zustandsabweichungung (Mangel/Schaden) wirkt sich in der Regel als:
4. Die wesentlichsten Ursachen für einen Foggingschaden/Foggingbefall
Im Winter 1995/96 trafen die ersten Anfragen beim Umweltbundesamt nach den Ursachen dieser Ablagerungen ein. Während man damals zunächst ratlos davor stand, sind heute zumindest die grundsätzlichen Zusammenhänge bekannt. Die sogenannten "SVOC" (semivolatile organic compounds), also die schwerflüchtigen organischen Verbindungen, spielen beim Fogging-Phänomen die entscheidende Rolle. Wenn Verbrennungsprozesse beim Fogging eine Rolle spielten, wurden auch PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und/oder Ruß (elementarer Kohlenstoff) gefunden. In unklaren Schadensfällen dient die Analyse auf PAK und Ruß zur Abklärung, ob Verbrennungseinflüsse eine Rolle spielen. 1997 wurde vom Institut für Wasser, Boden und Lufthygiene des Umweltbundesamtes eine Fragebogenaktion bei Gesundheits- und Umweltämtern durchgeführt. Es wurde das Auftreten, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Phänomens erfragt. Erfasst und ausgewertet wurden insgesamt 132 Fälle. Die Auswertungen ergaben folgende Schwerpunkte:
Aus diesen Schwerpunkten wurden folgende Ursachen für das Phänomen gefolgert:
Die Thermik (Warmluftbewegung/Luftwalze) im Raum spielt also eine Rolle und elektrostatisch geladenen Oberflächen begünstigen den Effekt.
5. Mögliche Erkrankungen
Erkrankungen oder Gesundheitliche Schäden aus einem Foggingschaden sind in aller Regel nicht möglich.
Für die Beratung und Erstellung eines Gutachtens zu einem Foggingschaden, stehen wir Ihnen mit einem Erstgespräch/Schadensbesichtigung gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail, wir antworten und in jedem Fall.
6. Unser Leistungsangebot und die Kosten
6.1 Vorbemerkungen
Für die Feststellung der Ursachen eines möglichen Foggingschadens bieten wir Ihnen nach einem Erstgespräch/Erstbesichtigung zu dem Schaden unsere Gutachterleistungen an, in dessen Ergebnis können Sie dann ein Schadensgutachten in Auftrag geben.
Im Folgenden informieren wir Sie, welche Leistungen wir für Sie erbringen können und welche Kosten auf Sie dafür zukommen.
Wenn Sie einen Foggingschaden in Ihrem Haus/Wohnung feststellen, dann sollten Sie reagieren und mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin zu einem Erstgespräch/einer Ortsbesichtigung vereinbaren.
6.2 Unsere Leistungen zum Erstgespräch/Erstbesichtigung
Bei der Erstbesichtigung eines möglichen Schadens an Ihrer Immobilie oder Ihrem Wirtschaftsgut sind die Voraussetzungen für die Ursachenfindung des Schadens zu besprechen, da dafür eine Reihe von Unterlagen benötigt werden, wie:
Bei diesem Erstgespräch bespricht der Sachverständige mit Ihnen und beantwortet Ihre Fragen zu:
Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot. Wenn Sie das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart der Sachverständige mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.
6.3 Die Kosten für unsere Leistungen für das Erstgespräch
Unsere Leistungen berechnen wir auf der gesetzlichen Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), damit unser Honorar vergleichbar für unsere Kunden ist.
Die Erstbesichtigungskosten für unsere Leistungen werden berechnet mit:
6.4 Die ggf. notwendigen Nachfolgeleistungen nach der Erstbesichtigung:
Die ggf. notwendigen Nachfolgeleistungen können sein:
Das Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens ist abhängig von:
Hinweis: | Wenn Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnungen von Ihnen bereitgestellt werden, kann die Dauer der Zeit der Bestandsaufnahme wesentlich verkürzt werden, was für Sie zu einer Kostenminderung führt. |
Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot unseres Büros. Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind und das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart der Sachverständige mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.
6.5 Die Kosten für die weitergehenden Leistungen nach dem Erstgespräch
Unsere Leistungen berechnen wir auf der gesetzlichen Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), damit unser Honorar vergleichbar für unsere Kunden ist.
Das Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens zur Ursachenfindung des Schadens ist abhängig von:
Die Kosten betragen in Abhängigkeit der vorstehenden Einflussgrößen dann:
Die vorstehenden Kostengrößen, die der Sachverständige mit Ihnen im Erstgegespräch besprochen hat, finden Sie dann, je nach Bedarf und Notwendigkeit, in dem schriftlichen Kostenangebot.
7. Schadenersatzansprüche
Ein alter Rechtsgrundsatz im deutschen Recht heißt:
Der Geschädigte ist nach dem Schaden so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
In allen vorstehend genannten Schäden an Gebäuden/Wohnungen werden materielle Werte beschädigt oder zerstört.
Sind Sie selbst der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen Ihre Versicherung, wenn Sie z.B. im Besitz einer gültigen Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind.
Sind Sie nicht der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher oder seine Versicherung.
Die Praxis der Ersatzansprüche aus Schäden aus der Sicht des Gutachters
Schäden an beweglichen Gütern sind nicht nur lästig sondern bringen immer Probleme mit sich. Im Folgenden soll zu den Fragen
Bei dieser Betrachtung spielt die Frage ist der Schaden ein Baumangel oder ein Bauschaden und welche Vertragsart (BGB-Vertrag oder VOB-Vertrag, aber auch der Mietvertrag) eine wesentliche Rolle. Hierbei sind die Vereinbarungen in den gesetzlichen Bestimmungen sowie die bisher erfolgten Gerichtsentscheidungen (Urteile) ausschlaggebend.
Ist der Schaden in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer Eigentumswohnung entstanden, so kommt in aller Regel Ihre Versicherung für die Kosten der Schadensbeseitigung auf. Das trifft auch zu, wenn der Schadesfall andere Eigentumswohnungen oder Mieter in Ihrem Haus betroffen hat. Aber Vorsicht! Die Erfahrung mit Versicherungen, die nicht oder nicht so schnell für die Kostenerstattungen aufkommen, sind allseits bekannt.
Bei Schäden an beweglichen Gütern gelten, wenn Sie selbst der Schadensverursacher sind und eine entsprechende Versicherung haben (Hausratversicherung, Wohn- und Gebäudeversicherung incl. Inventarversicherung), die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem Vertrag. In diesem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden der Versicherung umgehend zu melden (schriftlich ist zu empfehlen). Prüfen Sie im Vertrag oder fragen Sie bei der Versicherung nach, ob Sie einen neutralen Gutachter zur Schadensbesichtigung beauftragen können oder ob die Versicherung darauf besteht, die Schadensbesichtigung durch einen eigenen Gutachter vornehmen zu lassen. Eigene Gutachter der Versicherung können ein Problem werden, da diese Gutachter nicht unabhängig sind, was immer das auch bedeutet(!). Wenn Sie lt. Ihrem Vertrag den Gutachterder Versicherung akzeptieren müssen, dann wird in aller Regel der Gutachter dieser Versicherung zur Schadensbesichtigung bei Ihnen auftauchen.
Wenn der Schaden durch eine fremde Person entstanden ist, dann muss die Schadensregulierung durch die Versicherung der fremden Person regulieren. Hier gelten die gleichen Regeln wie vorstehend.
Ist der Schaden durch ein Elementarereignis entstanden (Sturm, Gewitter, Hochwasser etc.) gilt das Gleiche, als wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben und eine entsprechende Versicherung dazu haben.
Grundsätzlich trägt der Verursacher eines Schadens die Kosten der vollständigen Beseitigung des Schadens. Dazu gelten:
Wenn zwei sich streiten, muss oft ein Dritter entscheiden
Dieser Dritte kann sein:
Der Mediator. Bitte lesen Sie dazu den Beitrag auf unserer Teilseite "Mediator".
Die kommunalen Schiedsstellen:
In jeder Stadt und in Amtsgemeinden gibt es eine kommunale Schiedsstelle, die die Aufgabe hat, gerichtliche Aus- einandersetzungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Diese Einrichtungen sind in aller Regel kostenfrei und die Wartezeit auf eine Entscheidung ist wesentlich geringer als bei Gerichtsverfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Das Gericht:
Wenn Sie und Ihr Vertragspartner oder der Schadensverursacher keine Einigung zum Schadenersatz erzielen konnten und vielleicht eine der Parteien auch nicht dem rechtsunverbindlichen Schiedsvorschlag eines Mediators folgen will, dann bleibt nur noch das Gericht als unparteiische Instanz zur Klärung der Schuldfrage.
Das Gericht würde dann auch einen Gutachter zur Feststellung der Tatsachen beauftragen und auf der Basis des Gutachtens die Klärung der Schuldhaftigkeit einer Partei mittels Urteil herbeiführen. Diese Gerichtsgutachten sind schon mal erheblich teurer, als das Gutachten, was Mieter/Vermieter oder Geschädigter/Schadensverursacher in Auftrag geben können.
An Gerichtsgutachten werden höhere Anforderungen zur Beweisführung gestellt, als an Privatgutachten, die dann auch kostenintensiver sind. Zu diesen höheren Kosten für das Gerichtsgutachten kommen dann noch, je nach Schadensumfang, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Von der Dauer des Prozesses bis zur endgültigen Klärung des Gerichtsstreites ganz zu schweigen.
Empfehlung: | Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte immer aus Kosten- und Gründen der oftmals sehr langwierigen Prozesszeiten, das letzte Mittel der Auseinandersetzung von sich streitenden Parteien sein. |
8. Referenzobjekte des Sachverständigen
Der Autor dieser Seite ist im Bereich der Bauschadensgutachten für alle Bau-, Schimmel-, Fäkalien-, Wasser-, und Foggingschäden tätig. Er erstellt auf der Rechtsbasis der anerkannten Regeln der Technik, der DIN-Normen und den baubiologischen Vorschriften Gutachten für die vorstehend genannten Bauschäden. Sein Tätigkeitsbereich umfasst Bauschadensgutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Amtsgerichte. Die nachfolgend aufgeführten Gutachten sind nur auszugsweise Referenzobjekte der letzten Jahre:
Für Privatpersonen:
Eigentumswohnung Cottbus - Foggingschaden | 2014 |
Mietwohnung Dresden - Foggingschaden | 2015 |
Für Unternehmen und Gerichte wurden bisher noch keine Gutachten über Foggingschäden erstellt.