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Bauschäden suchen mittels Bauthermografie

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen zu Bauschäden suchen mittels Bauthermografie
2. Was ist Bauschadenthermografie und was kann sie?
3. Gefahren aus Leckagen (Leckagen sind Risse, Löcher, Bruchstellen usw.)
4. Notwendige Sofortmaßnahmen nach dem Erkennen von Leckagen
5. Unsere Leistungsangebot und die Kosten
6. Schadenersatzansprüche

 

1. Vorbemerkungen

Auf dieser Seite soll der Leser die Möglichkeit haben, sich umfangreich über die moderne Technologie der Bauschadenthermografie und Leckagenortung zu informieren.

In der Vergangenheit konnten verborgene Bauwerksschäden nur durch zeit- und kostenaufwändige Bauwerksöffnungen vorgenommen werden. Die Anwendung der Bauschadenthermografie erlaubt heute dem Anwender eine schnelle und gründliche Analyse von Ursachen von zu vermutenden oder sichtbaren Bauwerksschäden schadenfrei und kostengünstig vorzunehmen, ohne die Optik der Fassade oder anderer Bauteile des Gebäudes zu beeinträchtigen.

Was sind Leckagen?

Leckagen in einer technischen Konstruktion sind Undichtigkeiten (Löcher, Risse), die die Funktionalität der abdichtenden Schichten vermindern oder zerstören und können zu Tauwasserschäden, Schimmelpilz und Energieverschwendung führen. Um größere Schäden zu vermeiden, müssen sie frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Wo können Leckagen vorkommen?

Leckagen können vorkommen in:

  • allen Rohrleitungssystemen von Gebäudesystemen, z.B. in Fußbodenheizungen, Frischwassertungen, Abwasserleitungen, Gasleitungen usw.,
  • Mauerwerksöffnungen in Gebäuden, wie z.B. Risse, Löcher, mangelbehaftete Abdichtungen,
  • Betondecken, bei denen eine unzureichende falsche Betongüte/Betonsorte eingesetzt wurde wie z.B. WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton),
  • Dachsystemen bei oft nicht offensichtlich sichtbaren Rissen in Dachsteinen; Fehllagen von Dachsteinen,
  • Kellersystemen durch defekte oder fehlerhaft eingebaute Bauwerksabdichtungen,
  • Bauwerken, bei denen die gesetzlichen Bestimmungen der Abdichtungstechnik missachtet wurden z.B. Baupfusch
  • in der Wärmedämmung von Gebäuden
  • usw.

Zur Auffindung dieser Leckagen mussten vor einigen Jahren noch teilweise sehr kosten- und zeitaufwendige Bauwerksöffnungen vorgemommen werden, die zum heutigen Stand der Technik, der Anwendung der Bauschadenthermografie, der zwischenzeitlich anerkannten Regel der Technik, nicht mehr notwendig sind.

 

2. Was ist Bauschadenthermografie und was kann sie?

Was ist Bauschadenthermografie?

Bauthermografie ist die Erstellung von Wärmebildern von Objekten mittels einer speziellen Wärmebildkamera. Jedes Objekt strahlt Wärme ab. Der größte Teil dieser Wärmestrahlung liegt im infraroten Bereich, also dort wo das menschliche Auge nichts mehr wahrnehmen kann. Beim Thermografieren handelt es sich um die Messung der abgegebenen Wärmestrahlung. Diese Messmethode wird berührungslos und zerstörungsfrei mit einer sog. Wärmebildkamera (IR-Kamera) durchgeführt. Sie macht die thermischen Schwachstellen an der Gebäudehülle deutlich sichtbar. Zu jedem Wärmebild werden dabei 76.800 Messpunkte gespeichert. So gehen später keine Informationen verloren, die Bilder können genauestens ausgewertet werden. Unser Büro arbeitet mit einer Kamera der neuesten Gerätegeneration, der Flir E40, die eine hohe Auflösung von 320 x 240 Bildpunkten und eine Temperaturauflösung < 0,1K hat.

Was kann Bauschadenthermografie?

Bauschadenthermografie wird heute überall dort eingesetzt, wo Schäden oder nicht erkennbare Schwachstellen auftreten deren Lokalisierung schwierig, schwer zugänglich, aufwendig oder ohne Zerstörung nicht machbar ist; oder auch zum vorbeugenden Brandschutz.

Dies können beispielsweise sein:

  • Thermografische Sichtbarmachung von Wärmeverlusten in Dämmungen und Abdichtungen
  • Thermografisches Aufzeigen von Leckagen (Löcher, Risse etc.) an/in Dächern
  • Thermografische Sichtbarmachung von Leckagen (Leitungsbrüchen) in Heizschlangen bei Fußbodenheizungen
  • Thermografische Sichtbarmachung von Feuchteschäden und Wärmebrücken in Innenräumen, die zu Schimmelpilzbildung führen können oder geführt haben,
  • Leitungsschäden von wasser-, dampf-, gas- oder granulatführenden Leitungen aller Art
  • usw.

Fazit:

Die Bauschadenthermografie ist die zerstörungsfreie und kostengünstige Technologie für

"Inspektionen zu Leckagen und Einfeuchtungen"

an Bauwerken (z.B. an Dächern, Mauerwerk), Rohrleitungssystemen (z.B. Fußbodenheizungen) usw.

 

Was kann Bauschadenthermografie nicht?

Thermografie kann nicht durch Luftschichten schauen. Durch Metalle geht es auch nicht. Thermografiekameras sind keine Röntgengeräte, sondern leben davon, was auf einer sichtbaren Oberfläche im thermischen Bereich passiert. Thermische IR (IR-Spektroskopie) wandelt das optische Signal (Infrarot-Strahlung) in ein elektrisches Signal um). Das Bild entsteht durch Temperaturunterschiede von Pixel zu Pixel. Diese Temperaturunterschiede kommen durch die Wirkung verschiedener örtlicher Wärmewiderstände zustande, die den Wärmestrom durch den Pixel beeinflussen. Deshalb können wir ja auch Aussagen machen, was unter der thermografierten Oberfläche passiert, weil wir den Wärmestrompfad etwas in die Tiefe verfolgen können.

 

Ausgewählte Einsatzgebiete der Bauschadenthermografie

Fußbodenheizung und Heizkörper

(aus http://www.thermografie-xtra.de/dienstleistungen/gebaeudethermografie)

Die Temperaturverteilung von Fußbodenheizungen könne Sie mit einer Infrarotkamera sichbar machen. Undichte Stellen im Heizungskreislauf sind auch aufspürbar. Desweiteren sehen Sie auch Verschlammungen und Verstopfungen in den Rohren. Deshalb eignen sich Wärmebildkameras auch zur Leckagesuche. Im Bereich der Thermografie von Heizkörpern können Sie überprüfen, ob Ihre Heizungsanlage korrekt funktioniert und die Temperaturen stimmen.

Fernwärme

Auch in Fernwärmenetzen kann die Thermografie eingesetzt werden. Man kann Leckagen in Rohrleitungen orten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ortung: vom Hubschrauber aus, von einem Steiger aus oder die Suche direkt am Boden. Somit kann die Wärmebildkamera erheblichen Aufwand und Kosten bei der Suche nach Leckagen in Fernwärmenetzen einsparen. Auch zu Katalogisierung von Netzen oder wo Verläufe nicht bekannt sind kann diese Technik eingesetzt werden.

Feuchte und Schimmel nachweisen

Mit einer Wärmebildkamera können Sie feuchte Stellen und Ecken wo Schimmel entstehen kann sofort aufspüren. Eindringendes Wasser von außen ist eine der häufigsten Ursachen für Schimmelbildung. Mit der Wärmebildkamera können Sie mittels Taupunktalarm sich die gefährdeten Bereiche visuell einfärben lassen und haben somit sofort einen Überblick. Die Parameter Luftfeuchte und Umgebungstemperatur können kabellos mittels Meterlink und dem Feuchtemessgerät MR77 in der Wärmebildkamera speichern.

Blower Door

Die Blower Door Messungen können in Kombination mit einer Wärmebildkamera eingesetzt werden. Bei diesem Verfahren wird im Gebäude ein Unterdruck erzeugt, so das die kühle Außenluft angesaugt wird. Wärmebrücken werden somit sichtbar gemacht und mit Blower Door und Wärmebildkamera analysiert. So können Undichtigkeiten rechtzeitig erkannt werden, bevor die Fehlerbehebung teuer und aufwendig wird.

Oft gestellte Fragen zur Bauschadenthermografie
(Auszug aus http://www.thermografie.de/bauwesen.htm)

Wozu kann man Bauschadenthermografie brauchen?

Die Hauptanwendungsgebiete der Thermografie liegen in der Bautechnik, der Bauphysik und der Wärmedämmung von Gebäuden, man braucht sie aber auch im Umweltschutz, der Fernerkundung, in der Elektrotechnik sowie in Forschung und Industrie. Das sind nur Beispiele: Ich kann gar nicht vollständig sein.

Wie funktioniert Bauschadenthermografie eigentlich?

Alle festen Oberflächen strahlen Licht ab, wenn Sie eine Temperatur haben; je wärmer sie dabei sind, desto heller sind sie. Wenn die Temperatur etwa 500 °C übersteigt, kann man das Leuchten mit eigenen Augen als Glühen sehen. Bei Umgebungstemperatur leuchten alle festen Körper im tiefen Infrarot. Dieses langwellige Infrarotlicht "sieht" jede Thermografiekamera. Weil die Helligkeit des IR-Lichts sehr stark von der Temperatur abhängt, kann man damit die Oberflächentemperatur aus der Ferne messen.

Wann ist die beste Zeit für eine Hausuntersuchung?

Die Saison ist von Ende Oktober bis Anfang April. Eine sichere und qualitativ hochwertige Untersuchung eines Hauses auf Wärmebrücken und Dämmung ist dann möglich, wenn ein Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen von 10 Grad und mehr herrscht. Im Herbst und Frühjahr arbeitet man am besten bei oder gar vor Sonnenaufgang oder eben spät abends. Die schöne Ausnahme ist die thermografische Untersuchung von Feuchteschäden an Gebäuden, die geht ganzjährig und besonders gut im Sommer, weil dann Verdunstung und Niederschlagsmenge am höchsten sind.

Welches Wetter sollte bei Außenaufnahmen herrschen?

Wenn man zur Wärmebildkamera unter freiem Himmel greift, dann darf die abgebildete Stelle nicht von der Sonne beschienen werden. Am besten sollte vollständige Bewölkung herrschen, zumindest muss das Aufnahmeobjekt im tiefen Schatten liegen. Selbst die diffuse Himmelsstrahlung kann zwischen Vor- und Nachmittag von März bis Oktober so stark sein, dass exponierte Flächen sich messbar aufheizen. Das kann man umgehen, indem man dann arbeitet, wenn die Sonne sehr tief steht oder es nachts ist.

Wann sucht man nasse Wände und undichte Rohre?

Bei diesen Anwendungen kann man eigentlich das ganze Jahr über arbeiten, trotzdem sollte man seinen individuellen Fall vorher mit dem Dienstleister besprechen. Die Temperaturdifferenz des Heizungswassers jedenfalls reicht im Sommer zur Lecksuche aus. Bei feuchten Wänden kann man vor allem im Kellerbereich weiterarbeiten, denn die Temperatur des umgebenden Erdreiches ist faktisch konstant.

Kann Thermografie durch Wände sehen?

Nein. Eine Wärmebildkamera ist kein Röntgenapparat. Sie sieht nur die Temperaturen der abgebildeten Gegenstände. Sehr häufig kann man aber darauf schließen, was sich unter einer Oberfläche verbirgt, wenn man um die Beschaffenheit des Materials weiß. In einigen Fällen verbirgt sich aber unbekanntes und mehrdeutiges, so dass hier die Aussagekraft von Thermogrammen eine Grenze hat. Seriöse Thermografiedienstleister weisen ganz grundsätzlich auf die Grenzen des Verfahrens hin und ziehen alle Möglichkeiten der Auswertung eines Thermogramms in Betracht.

Ist Bauschadenthermografie teuer?

Wenn Sie eine eigene Kamera anschaffen wollen, ist Thermografie extrem teuer.Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und nicht notwendig, sich eine Kamera für eine einmalige thermische Infrarotuntersuchungen anzuschaffen. Für einmalige Notwendigkeit einer thermografischen Untersuchung gibt es die Thermografiedienstleister.

Wie finde ich einen Dienstleister für Bauschadenthermografie?

Da Sie gerade diese Seite lesen, haben Sie bereits einen Thermografiedienstleister gefunden. Ein Anruf unter der Numer 03 55 - 58 40 988 oder Mobil: 01 72 - 953 96 34 oder eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist ausreichend. Wir sind in Dresden, Berlin und Cottbus und Umkreisen um diese Städte erfolgreich tätig. Kontaktieren Sie uns, wir antworten immer.

Thermografie zur energetischen Bewertung von Gebäuden oder in der Leckagenortung

Der wohl häufigste Grund für den Einsatz der Gebäudethermografie ist, dass mit einer solchen Untersuchung energetische Defekte wie Risse und Löcher im Mauerwerk, Feuchtequellen im Mauerwerk und Wärmebrücken am und im Gebäude festgestellt werden können. Insbesondere vor dem Hintergrund ständig steigender Energiepreise, dem Thema Energiepass, jedoch auch zur laufenden Instandhaltung und Mängelbeseitigung gewinnt eine genaue Untersuchung der Bausubstanz hinsichtlich Energieleckagen immer mehr an Bedeutung.

Energieverluste durch mangelhaft ausgeführten Wärmeschutz lassen sich schnell, preiswert und exakt über die spektrale Verteilung der temperaturabhängigen Wärmestrahlung diagnostizieren.

Bauphysikalische Grundlagen der Bauschadenthermografie

Ein Gebäude muss zwar gelüftet werden, dies sollte aber nur über die vorgesehenen Lüftungsmöglichkeiten geschehen. Eine undichte Gebäudehülle durch ungewollte Fugen oder Schlitze führt zu Bauschäden und Wärmeverlusten sowie zu einem unbehaglichen Innenraumklima.

Folgen einer undichten Gebäudehülle sind:

  • Bauschäden durch ausfallendes Tauwasser in der Konstruktion. Der Feuchtigkeitseintrag in das Bauteil durch eine undichte Fuge kann das tausendfache betragen gegenüber der Feuchtediffusion
  • Lüftungswärmeverluste durch ausströmende warme Raumluft. Die einströmende kalte Raumluft muss neu erwärmt werden. Diese Wärmeverluste können ein Vielfaches der Transmissionswärmeverluste durch die Bauteile betragen
  • Zuglufterscheinungen an windreichen Tagen oder Kaltluftseen (kalte Luft im Fußbereich) aufgrund nachströmender Kaltluft
  • Ausbreitung von Luftschadstoffen in der Raumluft. Strömt Luft in das Gebäude hinein, können z.B. gesundheitsschädliche Fasern des Dämmmaterials in den Innenraum gelangen oder sich Schimmel aus der feuchten Konstruktion ansiedeln
  • Schallausbreitung in Bauteilen durch Fugen, da bereits schmale Schlitze Wände schalldurchlässig werden lassen
  • Geringere Dämmwirkung von Außenbauteilen. Durch Lufteinschluss in den Hohlräumen des Dämmmaterials wird ihm Wärme entzogen und das Dämmmaterial verliert seine Wirkung

Aus diesen Gründen sollte die Planung und Ausführung der luftdichten Gebäudehülle auf der Basis der DIN 4108 mit größter Sorgfalt und bereits bei der Planung durch ein Luftdichtheitskonzept durchgeführt werden. Mit einem Blower-Door-Test kann die Luftdichtheit überprüft werden.

3. Die Gefahren aus Leckagen

Die Gefahren aus Leckagen in und an Gebäuden oder Leitungssystemen können sehr vielfältig sein. Zu unterscheiden sind Gefahren, die aus:

  1. Defekten Rohrleitungssystemen, die Gas, heiße/kalte Flüssigkeiten oder Schüttgüter transportieren,
  2. Undichten Kellerabdichtungen,
  3. Fehlerbehaftetem Einbau von Betongüten in Deckensystemen,
  4. Undichten Dachsystemen,
  5. Vorhandenen Wärmebrücken,
  6. Allgemeinem Baupfusch,
  7. Gesundheitsgefahren

entstehen können.

Zu 1:

  • Nicht erkannte undichte Rohrleitungssysteme, die z.B. explosive Gasmischungen transportieren, können zu Explosionen führen. Sie können aber auch durch das Einatmen von für den Menschen giftigen Gasen/Dämpfen zu Gesundheitsschäden führen.
  • Flüssigkeitsführende Rohrleitungssysteme, die kalte Flüssigkeiten führen und Leckagen aufweisen, die nicht oder zu spät erkannt werden, bringen gleichfalls Feuchteeinträge in Mauerwerk, Holz- und Betonbauteile. Diese Einträge führen zur Schimmelbildung, die eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr darstellen.
  • Flüssigkeitsführende Rohrleitungssysteme, die heiße Flüssigkeiten führen und Leckagen aufweisen, die nicht oder zu spät erkannt werden, bringen neben Feuchteeinträgen in Mauerwerk, Holz- und Betonbauteile auch die Gefahr von Verbrühungen und Verbrennungen mit sich.
  • Schüttgutsysteme, die explosive oder toxische Stoffe oder schwere Schüttgüter transportieren, bringen gleichfalls analoge Gefahren für Menschen und die Anlagen mit sich.

Zu 2:

Undichte Kellerabdichtungen führen zu Durchfeuchtungen von Kellermauerwerk. Bei nicht rechtzeitigem Erkennen oder zu spätem Handeln führt feuchtes Mauerwerk zur Schimmelbildung und diese bringt eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefahr mit sich.

Zu 3-6:

Auf die weiteren Gefahren, die sich aus den Punkten 3-6 ergeben können, wird im Weiteren verzichtet, da der aufmerksame Leser dieser Seite aus den Darstellungen zu 1+2 sicher erkannt hat, welche Gefahren die übrigen unerkannten Leckagen mit sich bringen können.

Zu 7:

Gefahren für die menschliche Gesundheit bestehen bei Leckagen nur dann, wenn Rohrleitungssysteme, z.B. heisswwasser- führende Rohrsysteme, undicht sind und man mit dem auströmenden/herabtropfenden Wasser in Berührung kommt. Dann können Verbrühungen entstehen. Leckagen in Rohrleitungssystemen, die ggf. geruchlose giftige Gase transportieren, können dann sehr große Gesundheitsgefahren darstellen.

 

4. Notwendige Sofortmaßnahmen nach dem Erkennen von Leckagen

Als Sofortmaßnahmen sind zu empfehlen:

  • Sofortiges Absperren der Leitungen, die beschädigende Stoffe führen am nächstmöglichen Absperrventil/Absperrschieber.
  • Bei ausgetretenem/ausgelaufenem/ausgeströmten Gefahrengut ggf. zuständige Behörden oder die Feuerwehr oder Fachfirmen mit der Dekontamination um Hilfe bitten/beauftragen.
  • Bei Gasaustritt Räume ausreichend gut Lüften. Dabei keine offenen Flammen (Kerzen, Rauchen) verwenden.

Für die Beratung und Erstellung eines Gutachtens zu Leckageortungen an und in Gebäuden stehen wir Ihnen mit einem Erstgespräch/Schadensbesichtigung gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail, wir antworten und in jedem Fall.

 

5. Unser Leistungsangebot und die Kosten

5.1 Vorbemerkungen

Für die Feststellung der Ursachen eines möglichen Bauschadens mittels Bauschadenthermografie bieten wir Ihnen nach einem Erstgespräch/Erstbesichtigung zu dem Schaden unsere Gutachterleistungen an, in dessen Ergebnis können Sie dann ein Bauschadensgutachten in Auftrag geben.

5.2 Unsere Leistungen zur Erstbesichtigung

Bei der Erstbesichtigung eines möglichen Schadens an Ihrer Immobilie oder Ihrem Wirtschaftsgut sind die Voraussetzungen für die Ursachenfindung des Schadens zu besprechen. Dafür werden Unterlagen benötigt, wie:

  • Bauzeichnungen,
  • Rohrleitungspläne,
  • Flächen- und Volumenberechnungen der Räume,
  • Mietverträge,
  • zivilrechtliche Vereinbarungen zu Rechten Dritter an Ihrer Immobilie,
  • usw.

Bei diesem Erstgespräch bespricht der Sachverständige mit Ihnen und beantwortet Ihre Fragen zu:

  • Welche Vorleistungen sind Ihrerseits notwendig oder möglich,
  • Wünschen Sie ein allgemeines oder ein gerichtsfestes Gutachten,
  • Zu welchem Zeitpunkt soll das Gutachten fertiggestellt sein,
  • Worauf legen Sie bsonderen Wert,
  • In wieviel Exemplaren benötigen Sie das Gutachten
  • Zu welchem Zweck soll das Gutachten erstellt werden (Beweisicherungsverfahren, Versicherungsleistung, Klageerhebung usw.).

Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot unseres Büros. Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind und das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart unser Sachverständiger mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.

 

5.3 Die Kosten für unsere Leistungen für das Erstgespräch/Erstbesichtigung

Unsere Leistungen berechnen wir auf der gesetzlichen Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für Gutachter), damit unser Honorar vergleichbar für unsere Kunden ist.

Die Erstbesichtigungskosten für unsere Leistungen werden berechnet mit:

  • 90,00 € pro Leistungsstunde vor Ort für notwendige bautechnische Messungen, Bauwerksuntersuchungen, Probenahmen aus dem Bauwerk usw.,
  • 0,70 € pro gefahrenem Kilometer,
  • 45,00 € pro Fahrzeit, jedoch nur, wenn die Entfernung von unserem jeweiligen Büro zum Schadensort größer als 15 km ist,
  • Digitale Fotos zur Beweissicherung a 0,50 € pro Bild
  • Die Laborkosten und Fahrkosten (Fahrkilometer und Fahrzeit) zum Nachweis lt. Rechnung
  • Die Kosten für ggf. notwendigen Schimmelhund oder Luftprobeentnahmen nach vorherigem schriftlichem Kostenangebot
  • Zur Beweissicherung Bauschadenstiefenthermografieanalysen 15.00 € pro Analyse
  • Nur bei Bedarf Einsatz von Datenloggern 5,00 € pro Gerät pro Woche (max. 3 Wochen)
  • Auf alle Leistungen die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

nach der Erstbesichtigung:

Die ggf. notwendigen Nachfolgeleistungen können sein:

  • Erstellung eines kostenpflichtigen Abschlussberichtes zu der Erstbesichtigung als sachverständiger Beweis und zur Argumentation gegenüber dem Mieter/Vermieter oder dem Baubetrieb/Handwerker
  • Erstellung eines Gutachtens zu den Ursachen des Bauschadens, wenn die Schadensursachen nicht bei der Erstbesichtigung sofort erkennbar sind. An dieser Stelle sind dann weitere Bauwerksuntersuchungen zur Ursachenfindung des Bauschadens meistens unumgänglich. Dies können Luftprobenentnahmen, bauphysikalische Messungen, Einsatz von Datenloggern bis hin zu ggf. notwendigen Bauwerksöffnungen sein.
  • Erstellung eines Gutachtens zur Einleitung eines "Selbständigen Beweisverfahrens" zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mieter/Vermieter, dem Baubetrieb/Handwerker oder dem Verursacher des Schadens.
  • Erstellung des Gutachtens für eine gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mieter/Vermieter, dem Baubetrieb/Handwerker oder Schadensverursacher.
  • Hilfestellung bei der Schadensbeseitigung durch einen Baubetrieb/Handwerker oder sonstigen Dienstleistern.

Das Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens ist abhängig von:

  • Soll eine allgemeine Wertermittlung oder soll ein gerichtsfestes Gutachten erstellt werden,
  • Der Größe des Objektes und der Anzahl der Gebäude und baulichen Anlagen, Schadensart und Umfang,
  • Liegen Kontaminationsschäden (nachfolgende Laboruntersuchungen zwingend notwendig) oder einfache Bauschäden vor,
  • Der Dauer der Bestandsaufnahme
Hinweis:  Wenn Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnungen von Ihnen bereitgestellt werden, kann die Dauer der Zeit der Bestandsaufnahme wesentlich verkürzt werden, was für Sie zu einer Kostenminderung führt.

Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot unseres Büros. Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind und das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart der Sachverständige mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.

 

Die Kosten betragen in Abhängigkeit der vorstehenden Einflussgrößen dann:

  1. 90,00 € pro Leistungsstunde vor Ort für notwendige bautechnische Messungen, Bauwerksuntersuchungen, Probenahmen aus dem Bauwerk,
  2. 0,70 € pro gefahrenem Kilometer,
  3. 45,00 € pro Fahrzeit, jedoch nur, wenn die Entfernung von unserem jeweiligen Büro zum Schadensort größer als 15 km ist,
  4. Beweeisfotos mit 0,50 € / Bild
  5. Die Laborkosten und Fahrkosten (Fahrkilometer und Fahrzeit) zum Nachweis lt. Rechnung wenn Schimmel-schäden in den Gebäuden festgestellt werden müssen.
  6. Die Behördengebühren für Auskunftserteilungen zum Nachweis (gilt nur für gerichtsfeste Gutachten)
  7. 15,00 € pro Bericht bei Einsatz der Thermobildkamera zur Beweissicherung von Feuchteschäden in Bauwerken
  8. Bei Notwendigkeit des Einsatzes von Datenloggern a 5,00 € pro Logger pro Woche (max. 3 Wochen)
  9. Auf alle Leistungen die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Die vorstehenden Kostengrößen, die der Sachverständige mit Ihnen im Erstgegespräch besprochen hat, finden Sie dann, je nach Bedarf und Notwendigkeit, in dem schriftlichen Kostenangebot.

 

6. Schadenersatzansprüche

Ein alter Rechtsgrundsatz im deutschen Recht heißt:

Der Geschädigte ist nach dem Schaden so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

In allen vorstehend genannten Schäden an Gebäuden/Wohnungen werden materielle Werte beschädigt oder zerstört.

Sind Sie selbst der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen Ihre Versicherung, wenn Sie z.B. im Besitz einer gültigen Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind.

Sind Sie nicht der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher oder seine Versicherung.

Die Praxis der Ersatzansprüche aus Schäden aus der Sicht des Gutachters

Schäden an beweglichen Gütern sind nicht nur lästig sondern bringen immer Probleme mit sich. Im Folgenden soll zu den Fragen

  • Wer/Was hat den Schaden verursacht?
  • Wer trägt die Kosten der Schadensbeseitigung?
  • Was ist zu tun, wenn keine Einigung der Parteien erzielt wird?

Bei dieser Betrachtung spielt die Frage ist der Schaden ein Baumangel oder ein Bauschaden und welche Vertragsart (BGB-Vertrag oder VOB-Vertrag, aber auch der Mietvertrag) eine wesentliche Rolle. Hierbei sind die Vereinbarungen in den gesetzlichen Bestimmungen sowie die bisher erfolgten Gerichtsentscheidungen (Urteile) ausschlaggebend.

Ist der Schaden in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer Eigentumswohnung entstanden, so kommt in aller Regel Ihre Versicherung für die Kosten der Schadensbeseitigung auf. Das trifft auch zu, wenn der Schadesfall andere Eigentumswohnungen oder Mieter in Ihrem Haus betroffen hat. Aber Vorsicht! Die Erfahrung mit Versicherungen, die nicht oder nicht so schnell für die Kostenerstattungen aufkommen, sind allseits bekannt.

  • Wer/Was hat den Schaden verursacht?

Bei Schäden an beweglichen Gütern gelten, wenn Sie selbst der Schadensverursacher sind und eine entsprechende Versicherung haben (Hausratversicherung, Wohn- und Gebäudeversicherung incl. Inventarversicherung), die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem Vertrag. In diesem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden der Versicherung umgehend zu melden (schriftlich ist zu empfehlen). Prüfen Sie im Vertrag oder fragen Sie bei der Versicherung nach, ob Sie einen neutralen Gutachter zur Schadensbesichtigung beauftragen können oder ob die Versicherung darauf besteht, die Schadensbesichtigung durch einen eigenen Gutachter vornehmen zu lassen. Eigene Gutachter der Versicherung können ein Problem werden, da diese Gutachter nicht unabhängig sind, was immer das auch bedeutet(!). Wenn Sie lt. Ihrem Vertrag den Gutachterder Versicherung akzeptieren müssen, dann wird in aller Regel der Gutachter dieser Versicherung zur Schadensbesichtigung bei Ihnen auftauchen.

Wenn der Schaden durch eine fremde Person entstanden ist, dann muss die Schadensregulierung durch die Versicherung der fremden Person regulieren. Hier gelten die gleichen Regeln wie vorstehend.

Ist der Schaden durch ein Elementarereignis entstanden (Sturm, Gewitter, Hochwasser etc.) gilt das Gleiche, als wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben und eine entsprechende Versicherung dazu haben.

  • Wer trägt die Kosten der Schadensbeseitigung?

Grundsätzlich trägt der Verursacher eines Schadens die Kosten der vollständigen Beseitigung des Schadens. Dazu gelten:

  • die Regeln des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und
  • die Regeln der VOB (Vergabe und Vertragsbestimmungen für Bauleistungen) oder des BGB bei Neubauten/Sanierungen/Reparaturen durch Firmen im Rahmen der Mängelanspruchszeit,
  • die Vertragsvereinbarungen der Parteien wie Reparaturaufträge, Bauverträge,
  • analoge Gerichtsentscheidungen aus Vorjahren.
  • Was ist zu tun, wenn keine Einigung der Parteien erzielt wird?

Wenn zwei sich streiten, muss oft ein Dritter entscheiden

Dieser Dritte kann sein:

  • Ein Mediator,
  • Eine kommunale Schiedsstelle,
  • Ein ordentliches Gericht

Der Mediator. Bitte lesen Sie dazu den Beitrag auf unserer Teilseite "Mediator".

Die kommunalen Schiedsstellen:

In jeder Stadt und in Amtsgemeinden gibt es eine kommunale Schiedsstelle, die die Aufgabe hat, gerichtliche Aus- einandersetzungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Diese Einrichtungen sind in aller Regel kostenfrei und die Wartezeit auf eine Entscheidung ist wesentlich geringer als bei Gerichtsverfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Das Gericht:

Wenn Sie und Ihr Vertragspartner oder der Schadensverursacher keine Einigung zum Schadenersatz erzielen konnten und vielleicht eine der Parteien auch nicht dem rechtsunverbindlichen Schiedsvorschlag eines Mediators folgen will, dann bleibt nur noch das Gericht als unparteiische Instanz zur Klärung der Schuldfrage.

Das Gericht würde dann auch einen Gutachter zur Feststellung der Tatsachen beauftragen und auf der Basis des Gutachtens die Klärung der Schuldhaftigkeit einer Partei mittels Urteil herbeiführen. Diese Gerichtsgutachten sind schon mal erheblich teurer, als das Gutachten, was Mieter/Vermieter oder Geschädigter/Schadensverursacher in Auftrag geben können.

An Gerichtsgutachten werden höhere Anforderungen zur Beweisführung gestellt, als an Privatgutachten, die dann auch kostenintensiver sind. Zu diesen höheren Kosten für das Gerichtsgutachten kommen dann noch, je nach Schadensumfang, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Von der Dauer des Prozesses bis zur endgültigen Klärung des Gerichtsstreites ganz zu schweigen.

Empfehlung:  Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte immer aus Kosten- und Gründen der oftmals sehr langwierigen Prozesszeiten, das letzte Mittel der Auseinandersetzung von sich streitenden Parteien sein.