Inhaltsverzeichnis
1. | Vorbemerkungen |
2. | Begriffsabgrenzungen zu einem Fäkalienschaden |
3. | Die hauptsächlichsten Ursachen für einen Fäkalienschaden |
4. | Notwendige Sofortmaßnahmen bei einem Fäkalienschaden |
5. | Die Gefahren aus einem Fäkalienschaden |
6. | Unser Leistungsangebot und die Kosten |
7. | Schadenersatzansprüche |
8. | Referenzobjekte des Sachverständigen |
1. Vorbemerkungen
Bautechnische und / oder baubiologische Gutachten, hier Bauschadensgutachten aus einem Fäkalienschaden decken Baumängel, Bauschäden und Reparatur- und Sanierungsnotwendig-keiten an der Immobilie auf.
Ein Fäkalienschaden kann sowohl aus einem Baumangel als auch aus einem Bauschaden herrüh-ren. Egal welcher Herkunft der Schaden ist, er ist nicht zu unterschätzen.
Bei einem Fäkalienschaden muss sehr schnell, fachmännisch und gründlich
gehandelt werden, da diese Art von Schadensfall nicht nur materielle Schäden
mit sich bringt, sondern auch sehr gefährlich für die Gesundheit von Menschen
aller Altersklassen ist. Das wissen wir leider aus unserer Erfahrung im Umgang mit
solchen Schadensfällen.
2. Begriffsabgrenzungen zu Baumangel und Bauschaden
2.1 Baumangel
Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks oder einer baulichen Anlage vom geschuldeten Sollzustand. Die Ursachen für einen Baumangel sind immer in der Vorbereitung einer Baumaßnahme zu suchen, also vor dem Baubeginn. Er kann unterschiedlichster Art sein, z.B. fehlerbehaftete Baugrunduntersuchungen oder Fehler im Bauprojekt des Architekten etc. Diese Ist-Zustandsabweichungung wirkt sich in der Regel als Wertminderung aus. Daher müssen Baumängel in Wertermittlungen angemessen berücksichtigt werden.
Baumängel können sehr vielfältige Ursachen haben. Sie müssen daher immer, auf den jeweils vor-liegenden Schadenfall bezogen, durch einen Gutachter ermittelt werden. Baumängel wirken sich in aller Regel als Wertminderung für das Bauwerk aus. Ihre Beseitigung ist, wenn überhaupt zumut-bar möglich, sehr oft nur mit großem finanziellen Aufwand verbunden. Daher müssen sie in Werter-mittlungen angemessen berücksichtigt werden.
2.2 Bauschaden
Ein Bauschaden ist immer die Verschlechterung des Zustandes eines Bauwerkes oder einer bau-ichen Anlage durch ein schädigendes Ereignis während oder nach der Bauzeit. Die Ursachen für einen Bauschaden können unterschiedlichster Art sein, z.B. aufgrund eines Wasserrohrbruchs, einer fehlerhaft eingebauten Wanddämmung, mangelhafter oder fehlender Lüftung von Wohnräu-men etc.. Von einem Bauschaden spricht man auch, wenn z.B. minderwertige Baustoffe zum Ein-satz kommen oder die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nicht beachtet wurden oder gültige DIN-Normen durch den Baubetrieb/Handwerker missachtet wurden.
Bauschäden können sehr vielfältige Ursachen haben. Sie müssen daher, immer auf den jeweils vorliegenden Schadensfall bezogen, durch einen Gutachter ermittelt werden. Bauschäden wirken sich in aller Regel als Wertminderung für das Bauwerk aus. Ihre Beseitigung ist in aller Regel mög-lich. Oft ist diese Schadensbeseitigung mit großem finanziellen Aufwand verbunden, der sich in Schadensgutachten oder Wertermittlungen angemessen widerspiegeln muss.
Die Erscheinungsformen der Mängel/Schäden an Bauwerken oder beweglichen Gütern können dreifacher Art sein:
3. Die wesentlichsten Ursachen eines Fäkalienschadens
Ein Fäkalienschaden kann sowohl ein Baumangel als auch ein Bauschaden sein. Die Ursachen für diesen Schaden/Mangel ist immer zu suchen:
Die Ursachen für die vorstehend genannten Fälle sind durch den Sachverständigen mittels eines Bauschadensgutachten zu finden. Zur Beseitigung des Schadens steht hier dann die Frage, "wer trägt die Kosten"? Und hier scheiden sich sehr oft die Geister. An dieser Stelle tritt meistens Streit auf, weil niemand es gewesen sein will.
Die wesentlichste Gefahr bei einem Fäkalienschaden ist nicht der materielle Schaden an den be-troffenen Wohnungen oder beweglichen Gütern, sondern in der Hauptsache "die Gefahr der Er-krankung". Dies geschieht wie bei Schimmelbefall immer dann, wenn die Gefahrenstoffe, hier z.B. Formaldehyd (Formaldehyd ist der Trivialname für die giftige chemische Verbindung Methanal), durch Einatmen den Weg in den menschlichen Körper finden. Bei Kindern, älteren Menschen und chronisch Kranken ist die Gefahr um ein vielfaches höher, da
Daher sind diese Personengruppen grundsätzlich extrem gefährdet.
4. Die notwendigen Sofortmaßnahmen bei einem Fäkalienschaden
Bei einem Fäkalienschaden empfehlen wir Ihnen, wenn Sie kein Fachmann sind:
5. Die Gefahren aus einem Fäkalienschaden
5.1 Gefahren für die menschliche Gesundheit
5.1.1 Formaldehyd
Formaldehyd ist der Trivialname für die giftige chemische Verbindung Methanal, dem einfachsten Aldehyd.
Physikalische Eigenschaften: Formaldehyd ist ein farbloser, stechend riechender Stoff, der bei Zimmertemperatur gasförmig vorliegt. Als Gas ist sein Geruch noch in Konzentrationen von 0,05–1 ml/m3 wahrnehmbar. Seine chemischen Eigenschaften sind: Formaldehyd ist sehr gut in Wasser löslich.
Akute Toxizität: Formaldehyd kann bei unsachgemäßer Anwendung und Vorkommen in der Luft:
Karzinogenes Risiko: Seit 2006 sieht das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) aufgrund einiger Studien die krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd bei Aufnahme über die Atemluft als hinreichend belegt an. Der Effekt sei konzentrationsabhängig: „Bei Raumluftwerten von oder unterhalb von 124 Mikrogramm Formaldehyd pro Kubikmeter ist praktisch keine krebsauslösende Wirkung mehr zu erwarten. Bei wiederholter, deutlicher Überschreitung dieses Wertes können gesundheitliche Risiken bestehen.
Grenzwerte: Im Bereich von Textilien (Bekleidung) gilt eine Bestimmungsgrenze von 20 mg/kg (20 ppm). Für hautnah getragene Kleidung gelten 75 mg/kg für andere Textilien 300 mg/kg. Der zuläs-sige „Grenzwert“ in Deutschland liegt bei 1500 mg/kg (1500 ppm). 1977 empfahl das Bundesge-sundheitsamt einen Richtwert für die Innenraumluft von maximal 0,1 ppm Formaldehyd. Der rechtsverbindliche Arbeitsplatzgrenzwert 0,3 ml/m3 entsprechend 0,37 mg/m3 (der gesetzlich nicht bindend ist und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlen wird. Seine Anwen-dung empfiehlt auch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA).
Emissionsquellen: Bestimmte formaldehydhaltige Materialien (unter anderem Holzwerkstoffe, Bo-denbeläge, Möbel und Textilien) können durch Ausgasung eine Kontamination der Atemluft in ge-schlossenen Räumen bewirken. In den achtziger Jahren sind in diesem Zusammenhang insbe-sondes Spanplatten und Sperrholz, zu deren Herstellung Aminoplaste als Bindemittel eingesetzt wurden, unter Verdacht gekommen. Es sind jedoch zum einen heute viele formaldehydfrei verkleb-te Holzwerkstoffe und Möbel im Handel erhältlich. Zum anderen wurden aber auch die Emissionen in den auf Formaldehyd basierenden Holzwerkstoffen deutlich reduziert. Trotzdem kommt es im-mer noch zu Grenzwertüberschreitungen in Kinderbetten. Die Schadstoffsanierung formaldehyd-belasteter Gebäude ist aber vor allem bei älteren Holzfertighäusern nach wie vor ein großes Thema.
Eine weitere wichtige Quelle für die Emission von Formaldehyd das Rauchen. Dabei entsteht auf diese Weise Formaldehyd, welches nicht unerheblich zur Belastung der Luft beiträgt. Im Gesamt-rauch einer einzigen Zigarette finden sich etwa 0,02–0,1 mg Formaldehyd.
Nachweis: Ein Nachweis von freiem oder abspaltbarem Formaldehyd ist mit Chromotropsäure durch die Chromotrop-Säure-Reaktion möglich. Außerdem ist ein Nachweis mit Methylbenzothia-zolonhydrazon oder fuchsinschwefliger Säure (Schiffsches Reagenz) möglich. Das Europäische Arzneibuch lässt bei der Grenzprüfung auf Formaldehyd Acetylaceton zugeben, und die Tiefe der entstandenen Färbung mit einer Referenz vergleichen.
Für Holzwerkstoffe existieren unterschiedliche Methoden und Normen zur quantitativen Bestim-mung von Kenngrößen, die letztlich auf das Emissionspotenzial oder das „reale“ Emissionsver-halten rückschließen lassen:
5.1.2 VOC - Konzentrationen, Nachweise, Mögliche Erkrankungen
VOC (volatile organic compouds) sind sind flüssige organische Stoffe und deren Mischungen, die dazu dienen, andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne sie chemisch zu verändern. Lö-sungsmittel haben einen Siedepunkt unter 200°C und gehören deshalb zu den flüchtigen organi-schen Verbindungen (internationale Abkürzung: VOC). Als Lösungsmittel werden z.B. eingesetzt Alkane und Alkene, Alkohole, Ester, Ether, Ketone, Aromaten und chlororganische Verbindungen. Es sind über 8.000 Terpene und über 30.000 der nahen verwandten Terpenoide bekannt.
Terpene, sind leicht flüchtig und werden deshalb von den lösemittelhaltigen Produkten im Wohnbe-reich an die Raumluft abgegeben. Hohe Konzentrationen von Lösungs-mitteln in der Luft kann man in vielen Fällen riechen, z.B. beim Lackieren mit lösemittelhaltigem Lack, beim Reinigen mit Brenn-spiritus oder Waschbenzin. In Neuprodukten können VOC´s aus Kunstoffen, Klebern, Lacken und Farben, aber auch aus Duftstoffen ausgasen.
Terpene sind eine stark heterogene und sehr große Gruppe von chemischen Verbindungen, wel-che als sekundäre Inhaltsstoffe in Organismen natürlich vorkommen. Sie leiten sich formal vom Isopren ab und zeichnen sich dabei durch eine große Vielfalt an Kohlenstoffgerüsten und geringere Anzahl an funktionellen Gruppen aus. Es sind über 8.000 Terpene und über 30.000 der nahe ver-wandten Terpenoide bekannt. Die meisten Terpene sind Naturstoffe. Die Terpene sind Hauptbe-standteil der in Pflanzen produzierten ätherischen Öle. Terpene sind nur lückenhaft erforscht. Viele Terpene werden als Geruchs- oder Geschmacksstoffe in Parfümen und kosmetischen Produkten eingesetzt.
Beim Einatmen kann es zu unspezifischen Symptomen kommen wie:
5.2 Gefahren für die Bausubstanz
Ein Fäkalienschaden tritt in flüssiger Form, meist als fäkalienhaltiges Wasser auf, was vom Mauer-werk, von Trocken-bauwänden, von Holzbaustoffen und vielen weiteren Materialien aufgenommen wird, da diese Baustoffe hygroskopisch (wasseranziehend) sind. Neben der Gesundheitsgefähr-dung des fäkalienhaltigen Abwassers (Siehe Punkt 5.1) bringt der Feuchteeintrag in die Baustoffe auch materielle Schäden mit sich, wenn nicht schnellstens das Bauwerk professionell, also fach-gerecht getrocknet wird.
Besonders wichtig ist dabei die fachgerechte Trocknung der nicht sichtbaren Stellen des Bau-werks. Diese sind Hohlräume in Holzbalkendecken und abgehängten Decken, unter dem Estrich usw. vorhanden, deren Geruchsbildung wiederrum gesundheitsgefährdend ist. Dieser Feuchteein-trag wird unvermeidbar und zieht, wenn nicht schnell und fachgerecht getrocknet wird, Schimmel-bildung nach sich. Dieser kann, je nach sich bildender Art und Gattung, im unglücklichsten Fall be-reits nach drei Tagen sichtbar werden und bestimmte Baustoffe, z.B. Rigipsplatten u.ä. Stoffe bei nicht sofortiger Entfernung unbrauchbar machen.
Für die Beratung und Erstellung eines Gutachtens zu Bauschäden (Gebäude-, Schimmel-, Fäkalien-, Wasser- und Foggingschäden) stehen wir Ihnen mit einem Erstgespräch/Schadensbesichtigung gern zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Mail, wir antworten in jedem Fall.
6. Unser Leistungsangebot und die Kosten
6.1 Vorbemerkungen
Für die Feststellung der Ursachen eines möglichen Bauschadens aus einem Fäkalienschaden bie-ten wir Ihnen nach einem Erstgespräch/Erstbesichtigung zu dem Schaden unsere Gutachterlei-stungen an, in dessen Ergebnis Sie dann ein Bauschadensgutachten in Auftrag geben können.
Unsere Leistungen berechnen wir auf der gesetzlichen Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz), damit unser Honorar vergleichbar für unsere Kunden ist.
6.2 Unsere Leistungen zum Erstgespräch/Erstbesichtigung
Bei der Erstbesichtigung/dem Erstgespräch sind die Voraussetzungen für das weitere Vorgehen zur fachgerechten Beseitigung der Mängel/Schäden zu besprechen. Für die Schadensbeseitigung an der Immobilie werden, je nach Art des Gutachtens, eine Reihe von Unterlagen benötigt, wie:
Bei diesem Erstgespräch sind aber auch Fragen zu klären wie:
In den verschiedenen Rubriken unserer Website haben Sie gelesen, welche sichtbaren und oft unsichtbaren Folgen als Bauschaden durch Schimmel-, Fogging-, Fäkalien- und einem Wasser-schaden entstehen können. Im Folgenden wollen wir Sie darüber informieren, welche Leistungen wir für Sie erbringen können und welche Kosten auf Sie dafür zukommen.
Wenn Sie einen Fäkalienschaden in Ihrem Haus / Wohnung feststellen, dann sollten Sie möglichst schnell reagieren und mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin zu einem Erstgespräch/einer Ortsbesichtigung vereinbaren, denn bei einem Fäkalienschaden ist wie auch bei einem Wasser-schaden "Eile" geboten. Nach einem Wasserschaden ist die für Menschen gefährliche Schimmel-pilzbildung sehr nah, wenn nicht sofort getrocknet wird. Dies gilt analog auch für einen Fäkalien-schaden. Hinzu kommt bei dieser Schadensart, dass bei einem solchen Befall giftigste Stoffe (z.B. Formaldehyd) freigesetzt werden, die im Extremfall, bei längerem Kontakt, lebensgefährlich sind,
und
die Beseitigung von kleinen materiellen Schäden kostet Sie wenig Geld. Lassen Sie diese kleinen Schäden unbeachtet, dann werden daraus große Schäden und die kosten dann großes Geld.
und
Unbeachtete kleine gesundheitliche Veränderungen können dann zu dauerhaften Gesundheitsbe-einträchtigungen führen, die Ihre Lebensqualität erheblich beeinflussen werden.
6.3 Unsere Leistungen zum Erstgespräch/Erstbesichtigung
Bei der Erstbesichtigung eines möglichen Schadens an Ihrer Immobilie oder Ihrem Wirtschaftsgut durch einen Fäkalienschaden sind die Voraussetzungen für die Ursachenfindung des Schadens zu besprechen, da dafür eine Reihe von Unterlagen benötigt werden, wie Bauzeichnungen, Rohrlei-tungspläne, Flächen-, und Raumdarstellungen, Mietverträge oder zivilrechtliche Vereinbarungen zu Rechten Dritter an Ihrer Immobilie oder den beweglichen Wirtschaftsgütern usw.
Bei diesem Erstgespräch bespricht der Sachverständige mit Ihnen
Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot unsres Büros. Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind und das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart der Sachverständige mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der er alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.
6.4 Die Kosten für unsere Leistungen für das Erstgespräch
Die Erstbesichtigungskosten für unsere Leistungen werden berechnet mit:
Die Kosten betragen, in Abhängigkeit der vorstehenden Einflussgrößen, dann:
Die vorstehenden Kostengrößen, die der Sachverständige mit Ihnen im Erstgegespräch besprochen hat, finden Sie dann, je nach Bedarf und Notwendigkeit, in dem schriftlichen Vertragsangebot.
6.5 Die ggf. notwendigen Nachfolgeleistungen nach der Erstbesichtigung:
Die ggf. notwendigen Nachfolgeleistungen können sein:
Das Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens ist abhängig von:
Hinweis: | Wenn Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnungen von Ihnen bereitgestellt werden, kann die Dauer der Zeit der Bestandsaufnahme wesentlich verkürzt werden, was für Sie zu einer Kostenminderung führt. |
Auf der Grundlage dieser Informationen erhalten Sie dann ein schriftliches Angebot unseres Büros. Wenn Sie mit diesem Angebot einverstanden sind und das Angebot unterzeichnet zurücksenden, vereinbart der Sachverständige mit Ihnen einen Termin zur Bestandsaufnahme, bei der alle für das Gutachten notwendigen Daten und Bilder erfasst werden.
6.6 Die Kosten für die weitergehenden Leistungen nach dem Erstgespräch
Das Kostenangebot für die Erstellung eines Gutachtens zur Ursachenfinduzng des Schadens ist abhängig von:
Die Kosten betragen in Abhängigkeit der vorstehenden Einflussgrößen dann:
Die vorstehenden Kostengrößen, die der Sachverständige mit Ihnen im Erstgegespräch bespro-chen hat, finden Sie dann, je nach Bedarf und Notwendigkeit, in dem schriftlichen Kostenangebot.
7. Schadenersatzansprüche
Ein alter Rechtsgrundsatz im deutschen Recht heißt:
Der Geschädigte ist nach dem Schaden so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
In allen vorstehend genannten Schäden an Gebäuden/Wohnungen werden materielle Werte beschädigt oder zerstört.
Sind Sie selbst der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen Ihre Ver-sicherung, wenn Sie z.B. im Besitz einer gültigen Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind.
Sind Sie nicht der Verursacher, dann richten sich ggf. Schadenersatzansprüche gegen den Ver-ursacher oder seine Versicherung.
Die Praxis der Ersatzansprüche aus Schäden aus der Sicht des Gutachters
Schäden an beweglichen Gütern sind nicht nur lästig sondern bringen immer Probleme mit sich. Im Folgenden soll zu den Fragen
Bei dieser Betrachtung spielt die Frage ist der Schaden ein Baumangel oder ein Bauschaden und welche Vertragsart (BGB-Vertrag oder VOB-Vertrag, aber auch der Mietvertrag) eine wesentliche Rolle. Hierbei sind die Vereinbarungen in den gesetzlichen Bestimmungen sowie die bisher erfol-gten Gerichtsentscheidungen (Urteile) ausschlaggebend.
Ist der Schaden in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer Eigentumswohnung entstanden, so kommt in aller Regel Ihre Versicherung für die Kosten der Schadensbeseitigung auf. Das trifft auch zu, wenn der Schadesfall andere Eigentumswohnungen oder Mieter in Ihrem Haus betroffen hat. <
Aber Vorsicht! Die Erfahrung mit Versicherungen, die nicht oder nicht so schnell für die Kostener-stattungen aufkommen, sind allseits bekannt.
Bei Schäden an beweglichen Gütern gelten, wenn Sie selbst der Schadensverursacher sind und eine entsprechende Versicherung haben (Hausratversicherung, Wohn- und Gebäudeversich-erung incl. Inventarversicherung), die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem Vertrag. In diesem Fall sind Sie verpflichtet den Schaden der Versicherung umgehend zu melden (schriftlich ist zu empfehlen). Prüfen Sie im Vertrag oder fragen Sie bei der Versicherung nach, ob Sie einen neutralen Gutachter zur Schadensbesichtigung beauftragen können oder ob die Versicherung da-rauf besteht, die Schadensbesichtigung durch einen eigenen Gutachter vornehmen zu lassen. Ei-gene Gutachter der Versicherung können ein Problem werden, da diese Gutachter nicht unab-hängig sind, was immer das auch bedeutet(!). Wenn Sie lt. Ihrem Vertrag den Gutachterder Ver-sicherung akzeptieren müssen, dann wird in aller Regel der Gutachter dieser Versicherung zur Schadensbesichtigung bei Ihnen auftauchen.
Wenn der Schaden durch eine fremde Person entstanden ist, dann muss die Schadensregulie-rung durch die Versicherung der fremden Person regulieren. Hier gelten die gleichen Regeln wie vorstehend.
Ist der Schaden durch ein Elementarereignis entstanden (Sturm, Gewitter, Hochwasser etc.) gilt das Gleiche, als wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben und eine entsprechende Ver-sicherung dazu haben.
Grundsätzlich trägt der Verursacher eines Schadens die Kosten der vollständigen Beseitigung des Schadens. Dazu gelten:
Wenn zwei sich streiten, muss oft ein Dritter entscheiden
Dieser Dritte kann sein:
Der Mediator. Bitte lesen Sie dazu den Beitrag auf unserer Teilseite "Mediator".
Die kommunalen Schiedsstellen:
In jeder Stadt und in Amtsgemeinden gibt es eine kommunale Schiedsstelle, die die Aufgabe hat, gerichtliche Aus- einandersetzungen möglichst im Vorfeld zu vermeiden. Diese Einrichtungen sind in aller Regel kostenfrei und die Wartezeit auf eine Entscheidung ist wesentlich geringer als die von bei Gerichtsverfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
Das Gericht:
Wenn Sie und Ihr Vertragspartner oder der Schadensverursacher keine Einigung zum Schaden-ersatz erzielen konnten und vielleicht eine der Parteien auch nicht dem rechtsunverbindlichen Schiedsvorschlag eines Mediators folgen will, dann bleibt nur noch das Gericht als unparteiische Instanz zur Klärung der Schuldfrage.
Das Gericht würde dann auch einen Gutachter zur Feststellung der Tatsachen beauftragen und auf der Basis des Gutachtens die Klärung der Schuldhaftigkeit einer Partei mittels Urteil herbeiführen. Diese Gerichtsgutachten sind schon mal erheblich teurer, als das Gutachten, was Mieter/Vermieter oder Geschädigter/Schadensverursacher in Auftrag geben können.
An Gerichtsgutachten werden höhere Anforderungen zur Beweisführung gestellt, als an Privatgut-achten, die dann auch kostenintensiver sind. Zu diesen höheren Kosten für das Gerichtsgutachten kommen dann noch, je nach Schadensumfang, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Von der Dauer des Prozesses bis zur endgültigen Klärung des Gerichtsstreites ganz zu schweigen.
Empfehlung: | Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte immer aus Kosten- und Gründen der oftmals sehr langwierigen Prozesszeiten, das letzte Mittel der Auseinandersetzung von sich streitenden Parteien sein. |
8. Referenzobjekte des Sachverständigen
Der Autor dieser Seite ist im Bereich der Bauschadensgutachten für alle Bau-, Schimmel-, Fäka-lien-, Wasser- und Foggingschäden tätig. Er erstellt auf der Rechtsbasis der anerkannten Regeln der Technik, der DIN-Normen und den baubiologischen Vorschriften Gutachten für die vorstehend genannten Bauschäden. Sein Tätigkeitsbereich umfasst Bauschadensgutachten für Privatperso-nen, Unternehmen und Amtsgerichte. Die nachfolgend aufgeführten Gutachten sind nur auszugs-weise Referenzobjekte der letzten Jahre:
Für Privatpersonen:
3 MFH Döbern - Schimmel- und Fäkalienschaden | 2014 |
MFH Hausverwaltung Fäkalienschaden Cottbus | 2015 |
Arztpraxis Cottbus - Fäkalienschaden | 2015 |
Wohnung Köpenik - Schimmel- u. Fakalienschaden | 2016 |
Wohnung Berlin-Köpenik - Fäkalienschaden | 2016 |
MFH Löwenberg - Fäkalienschaden | 2016 |
Für Amtsgerichte:
AG Neuruppin MFH - Fäkalienschaden | 2010 |
Für Unternehmen:
Versicherungsbüro Birkenwerder - Fäkalienschaden | 2016 |
Arztpraxis Berlin - Schimmel- u. Fäkalienschaden | 2015 |